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Fellnase auf der Fahrbahn: So reagiert ihr richtig

Eine Katze schießt zwischen parkenden Autos hervor, ein Hund reißt sich von der Leine los, ein Igel läuft über die Fahrbahn: Solche Situationen passieren oft aus dem Nichts und bringen Autofahrer schnell in Stress. Wir zeigen euch, wie ihr im Liebling-versus-Auto-Szenario kühlen Kopf bewahrt, wer im Ernstfall zahlt und warum Weiterfahren verdammt teuer werden kann.

Mann stellt ein Warndreieck hinter seinem Fahrzeug auf der Straße auf.

Habt ihr einen Unfall mit einem Haustier müsst ihr an einer sicheren Stelle anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.

Wildtiere und Kleintiere wie Igel, Eichhörnchen, Hasen, Wildkaninchen, Füchse oder Singvögel sterben nach einem Zusammenstoß meist sofort oder sind so schwer verletzt, dass Rettungsversuche selten erfolgreich sind. Außerdem ist es gefährlich, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht auf der Straße umherzulaufen. Wie ihr euch richtig verhaltet, wenn ihr ein Reh, Wildschwein oder ein anderes Wildtier anfahrt, lest ihr im Beitrag „Achtung Wildwechsel“

Erste Hilfe für verletzte Haustiere
Anders als bei Wildunfällen sieht es bei Haustieren wie Hund oder Katze aus. Hier gilt: An einer sicheren Stelle anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Ist das Tier tot, solltet ihr es – wenn gefahrlos möglich – von der Straße ziehen, damit kein weiterer Unfall passiert. Lebt das Tier noch, braucht es schnell Hilfe. Schützt euch dabei unbedingt selbst und zieht Handschuhe an oder nutzt ein Tuch. Verletzte Tiere stehen unter Schock, können beißen oder kratzen und Krankheiten übertragen. Sucht vorsichtig nach einem Halsband oder einer Marke, um die Halter zu ermitteln. Für den Transport zum Tierarzt eignet sich ein sicherer Behälter wie eine Transportbox, wenn ihr eine besitzt, ein stabiler Korb oder Karton.

Sachschaden auf vier Pfoten
Verständigt bei einem Unfall mit einem Hund oder einer Katze die Polizei. Das klingt im ersten Moment unbarmherzig, aber rechtlich gilt ein Haustier als „Sache“. Ein verletztes oder totes Haustier ist deshalb juristisch gesehen ein Sachschaden. Wenn ihr einfach weiterfahrt, begeht ihr Fahrerflucht. Lasst ihr ein verletztes Tier unversorgt zurück, droht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Beides zieht Strafen und Bußgelder nach sich. Die Polizei schaltet im Zweifel die Tierrettung oder einen Tierarzt ein und hilft euch dabei, die Besitzer ausfindig zu machen.

Ein Tier von seinen Qualen erlösen?
Auch wenn das Tier noch so schwer verletzt ist und leidet: Ihr dürft ein verletztes Tier niemals selbst erlösen oder töten. Überlasst diese schwere Entscheidung ausschließlich Tierärztinnen und Tierärzten oder den zuständigen Jägern. Alles andere ist illegal.

Wer am Ende für die Kosten haftet
Verursacht ein Haustier einen Unfall, haftet grundsätzlich der Tierhalter für den entstandenen Schaden. Bei Hunden greift in der Regel die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, bei Katzen deckt das häufig die private Haftpflichtversicherung ab.  Dafür muss der Halter feststehen. Ruft deshalb die Polizei und dokumentiert die Situation akribisch mit Fotos von Unfallstelle und eurem Fahrzeug. 

Bremsen oderausweichen – was ist erlaubt?
Auch wenn es hart klingt: Im Straßenverkehr geht die Sicherheit von Menschen vor. 

Taucht plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auf, gilt:

•    Lenkrad mit beiden Händen gut festhalten
•    Stark und kontrolliert bremsen
•    Nur ausweichen, wenn ihr niemanden gefährdet

Kommt es durch eine Vollbremsung wegen eines kleinen Tiers zu einem Auffahrunfall, übernehmen Versicherungen den Schaden oft nicht vollständig.